Allgemein Bundespolitik

Europäischer Gerichtshof verhandelt heute über Piraten-Klage gegen deutsche WLAN-Störerhaftung

Der Europäische Gerichtshof verhandelt heute über die Klage (Az. C-484/14) des oberbayerischen Piraten Tobias McFadden gegen die hochumstrittene deutsche Störerhaftung für Anbieter von WLAN-Hotspots. Die Piraten erwarten eine Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit öffentlicher WLAN-Hotspots ohne Verschlüsselung, Warnmeldung, Registrierung und Internetsperren in Deutschland. Zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen fordern Rechteinhaber Einschränkungen des freien Internetzugangs etwa über öffentliche Hotspots.

Die EU-Kommission schreibt in ihrer schriftlichen Stellungnahme an den Gerichtshof, „dass eine generelle laufende Überwachung der Kommunikation durch einen Anbieter von ‚reinen Durchleitungsdiensten‘ wie im vorliegenden Falle mit dem Erfordernis des Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG nicht im Einklang stehen würde.“ Die Einführung eines Passwortschutzes würde „zwar den Kreis der Benutzer des WLAN potentiell limitieren, aber nach dem jetzigen Verständnis der Kommission die Begehung der im Raum stehenden Rechtsverletzung möglicherweise noch nicht per se ausschließen, so dass die Geeignetheit einer solchen Maßnahme fraglich wäre.“

Auch die Polnische Regierung hält es für unzulässig, von einem WLAN-Anbieter zu verlangen, den Download eines Musikstücks über Internet-Tauschbörsen zu verhindern, weil dazu der gesamte Peer-to-Peer-Datenfluss überwacht werden müsste. Sony Music wirbt dagegen “ trotz ihres einschneidenden Charakters“ für eine Verschlüsselungspflicht, die „Einführung einer Registrierungspflicht“ zur Identifizierung von WLAN-Nutzern, Warnhinweise, eine Vorratsspeicherung der genutzten IP-Adressen und Ports, einen Ausschluss von Rechtsverletzern (Three Strikes), Portsperren und URL-Sperren durch WLAN-Anbieter.

Tobias McFadden von der Piratenpartei erklärt: „Der Europäische Gerichtshof sollte der deutschen ‚Störerhaftung‘ und dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung den Todesstoß versetzen. Beides sind Generalangriffe auf die Grundlagen unserer Informationsgesellschaft. In Deutschland stellen aus Angst vor Abmahnungen kaum noch Privatpersonen ihren Internetzugang über WLAN der Öffentlichkeit zur Verfügung, was uns zum Entwicklungsland des mobilen Internets macht. Der freie Informationsaustausch über das Internet darf in einer Demokratie nicht als ‚Gefahrenquelle‘ angesehen, sondern muss als Grundvoraussetzung einer Demokratie anerkannt werden. Für uns PIRATEN ist freier Internetzugang und der damit verbundene freie und unbeschränkte Zugang zu Information  ein Menschenrecht.“

Zur Deckung der Gerichts- und Anwaltskosten dieses Verfahrens ruft die Piratenpartei zu Spenden auf. [1]

Hintergrund: Ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes [2] soll die Störerhaftung für öffentliche WLAN-Zugänge gesetzlich festschreiben. Bereitsteller öffentlicher Hotspots sollen zu Zugangsbeschränkungen und zu Warnhinweisen an Nutzer verpflichtet werden. So werden von kleinen Unternehmen, Privatpersonen und Bürgernetz-Initiativen wie Freifunk bereitgestellte Netze benachteiligt, da die Registrierung einen unverhältnismäßigen Aufwand für sie bedeutet.

Quellen:

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